Das Publizieren in der Romanistik ist auf mehreren Ebenen im Umbruch. Nun hat der Bundesgerichtshof die Ausschüttungspraxis der Verwertungsgesellschaft Wort korrigiert: Die Pauschalausschüttung von bis zu 50% an die Verlage ist damit rückwirkend für mehrere Jahre abgeschafft, nun fließen 100% an die Autoren selbst. Was bedeutet das für die wissenschaftlichen Publikationen in der Romanistik?
Jeder Autor kann einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort schließen und erhält dadurch Ausschüttungen ihrer Einnahmen:
www.vgwort.de/neuaufnahme.php
- „Die VG Wort lässt Pauschalvergütungen zum Beispiel für Kopien in Copyshops einsammeln und verteilt sie an Urheber und Verwerter. Im Jahr 2014 schüttete sie laut Geschäftsbericht 105,9 Mio. Euro aus.
- Autoren übertragen der VG Wort bestimmte Verwertungsrechte, denen ein Vergütungsanspruch entspricht. Im Gegenzug erhalten sie pauschale Vergütungen.
- Auch Verlagen überweist die VG Wort einen pauschalen Anteil der Vergütungen. Rechtlicher Kern des Streits: Sie übertragen der VG Wort keine eigenen Rechte.
- Verlage können in Verlagsverträgen aber vorsehen, dass Autoren Vergütungsansprüche an sie abtreten, um sie in die VG Wort einzubringen.
- Bei Publikumsverlagen verteilt die VG Wort das Geld laut ihrem Verteilunsplan pauschal im Verhältnis 70:30 zwischen Autor und Verlag, bei wissenschaftlicher Literatur je zur Hälfte.
- Nach eigenen Angaben nimmt die VG Wort Rechte von rund 400.000 Autoren und rund 10.000 Verlagen wahr.“
(Quelle: David Pachali, Creative Commons)