Open Access

Wissenschaftsurheberrecht: Debatte

Notizen, Zeitschrift

Lesetipp

Thomas Thiel, „Urheberrecht und Wissenschaft: wie man ein Monstrum nährt“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8. März 2017
Sie sagen Vielfalt und fördern Monopole: Der Reformplan zum Wissenschaftsurheberrecht zerstört den Mittelstand und macht den Weg frei für den großen Staatsverlag.

Als Befreiungsschlag wird das Open-Access-Modell gehandelt, das primär die Zeitschriften betrifft. Open Access, das den freien Zugang zu allen staatlich finanzierten Publikationen garantieren soll, ist aber kein Gratisvergnügen. Auch Open-Access-Journale müssen verlegt werden. Nach Stand der Dinge werden dies vorrangig die Großverlage übernehmen, die dieses Geschäftsfeld seit langem entdeckt haben und sich durch die Autorengebühren schadlos halten können, die für jede Open-Access-Publikation zu entrichten ist.  (Volltext online)

Aus den Leserkommentaren:

Was machen Verlage heute denn noch, wenn sie eine wissenschaftliche Zeitschrift heraus bringen? Die Begutachtung der Beiträge und die thematische Zusammenstellung machen Wissenschaftler als Bestandteil ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Das Layout, in TeX einmal erstellt, erfordert keinen zusätzlichen Aufwand. Die logische Folge, welche man in Wissenschaften, welche das schon gemerkt (Informatik,…) haben, beobachten kann, ist, dass die Zeitschriften von den Herausgebern selbst verlegt werden und keine Verlage mehr beteiligt sind. Dies führt nicht etwa zur Monopolbildung, sondern viel mehr zur Pluralität. […]
(WERNER ESSWEIN (AVENTINUS_) – 09.03.2017 09:21)

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One thought on “Wissenschaftsurheberrecht: Debatte

  • Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf den Appell Publikationsfreiheit https://www.publikationsfreiheit.de und das Rundschreiben des Heidelberger Germanisten Roland Reuß:

    Heidelberg, Samstag, 18. März 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Appell »Publikationsfreiheit« vom 6. Februar 2017 wurde mittlerweile von mehr als 5000 Autoren und Verlegern unterzeichnet, darunter von bedeutenden Philosophen, Historikern und Politologen wie Jürgen Habermas, Jürgen Osterhammel, Alfred Grosser, Hans Maier, Axel Honneth, Dieter Henrich, Otfried Höffe, Peter Graf Kielmansegg, Bernd Stiegler und Michael Hagner sowie Leibniz-Preisträgern wie Irmela Hijiya-Kirschnereit. Auffallend viele Juristen haben unterschrieben, darunter Bundesrichter wie Thomas Fischer und Roland Wacker, bedeutende Professoren wie Theodor Baums, Gerhard Dilcher, Urs Kindhäuser, Hanns Prütting, Roland Rixecker, Dieter Schwab, Christoph Möllers oder herausragende Anwälte wie Lore Maria Peschel-Gutzeit. Juristen sind besonders sensibel, wenn der meinungsbildende Kommunikationsprozeß zwischen Autor und Lesern in eine staatlich bewirtschaftete Allmende überführt werden soll: Die Wissenschaftsfreiheit, aber auch die Meinungsfreiheit des nichtwissenschaftlichen Autors sind bedeutsame Verfassungsrechte, die auch die individuelle Entscheidung über die Kommunikation mit dem Adressaten der eigenen Gedanken garantieren. Auch die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Artikel 27, Abs. 2) betrifft diese Grundrechte.

    Die neuesten Gesetzesentwürfe der Bundesministerien scheinen dieses Recht nur wissenschaftlichen Autoren nehmen zu wollen, um Zugriff auf ihre wissenschaftlichen Texte zu erhalten. Indem schon seit längerem behauptet wird, dem Staat gehöre unmittelbar alles, was er bezahle und darum könne er auch über den Weg entscheiden, auf dem Autoren mit ihrem Publikum kommunizieren, sind von diesem populistischen Gedanken (der das Publikationswesen von der Konsumption und nicht von der Produktion her denkt) der Tendenz nach auch alle Autoren betroffen, die für ihr Schreiben auf öffentliche Stipendien, Stadtschreibereien und dergleichen Fördermaßnahmen angewiesen sind. Es liegt aber auf der Hand, daß die Wahl des Kommunikationskanals für jeden Autor von höchster Wichtigkeit ist und von ihm nicht kampflos abgetreten werden kann. Letztlich wird durch diese Wahl auch über das Schicksal des publizierten Werkes entschieden.

    Da klar erkennbar ist, daß diejenigen Ministerien, die Übergriffe in die unveräußerlichen Rechte der Autoren planen (BMVJ und BMBF), nach dem Prinzip »divide et impera« verfahren, ist es dringend geboten, beide Fronten, an denen diese Taktik sichtbar wird, entschlossen zu verteidigen. Zum einen wird versucht, die Basis der Produktion durch gezielte Eliminierung mittlerer und kleinerer Verlage zu schwächen. Wenn immer weniger Publikationsmöglichkeiten verfügbar sind, wird es für Autoren immer schwieriger, von ihrem Urheberrecht Gebrauch zu machen. Dieses Ziel der Schwächung soll, indirekt, durch eine Entfesselung der eingerissenenPraxis der Bibliotheken erreicht werden, denen eingeräumt wird, das Urheberrecht unter Umgehung von Autoren- und Verwertungsrechten mittels offensiver Scanpraxis umgehen zu dürfen.

    Zum anderen beabsichtigt man, das unveräußerliche Urheberrecht der Autoren zu parzellieren und Zonen minderen Schutzes zu schaffen, als seien philosophische, historische, juristische und literaturwissenschaftliche Werke weniger schützenswert als belletristische. Man darf nur daran erinnern, daß der erste deutsche Träger des Literaturnobelpreises ein Wissenschaftler, nämlich Theodor Mommsen, war, um zu erkennen, wie absurd eine solche Grenzziehung ist.

    Die Solidarität der Autoren und die Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen steht durch diese politischen Manöver, die ausschließlich dazu dienen, vielen möglichst alles umsonst und rechtefrei ›zu schenken‹, ganz grundsätzlich auf dem Spiel. Gegenüber den staatlichen Übergriffen vermittelt über Forschungsförderpolitik und Praxis der Bibliotheken ist die Souveränität des Autors und die Vielfalt des Verlagsstandortes Deutschland mit seiner großen Diversifikation von mittleren und kleinen Verlagen unter allen Umständen zu verteidigen. Das liegt nicht nur im Sinne einer produktiven Publikationslandschaft, sondern, damit zugleich, auch in dem der Fortentwicklung der Republik, in der wir leben.

    Um eine größere Manifestation vorzubereiten, die die Einheit des Rechtssubjekts »Urheber« und die Bedeutung der produktiven Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen wirksam öffentlich unterstreicht, möchte ich Sie gerne zu einem informellen Gespräch am Rande der Leipziger Buchmesse einladen. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels der diesen Vorstoß unterstützt, ist so freundlich, bei der Organisation behilflich zu sein. Neben der projektierten Demonstration, die am Welttag des Buches, Sonntag, 23. April, in Frankfurt stattfinden soll, wäre es auch geboten, bei dem Leipziger Treffen über die Möglichkeit der Einrichtung einer wirkungsvollen publizistischen Gegenmacht nachzudenken, die der Strukturmacht der aktuell fehlsteuernden Ministerien und der Propaganda der ihnen nachgeordneten Stellen (kostenlose »Befreiung von Wissen«) entgegengesetzt werden kann.

    Die Bedeutung der Sache und die Konsequenzen der undurchdachten Konzepte verlangen öffentlichen und breiten Widerspruch.

    Herzlich,
    Ihr
    Roland Reuß

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